Anpassung von Stipendien

Das Förderprogramm „Anpassung von Stipendien“ der VdF hat zum Ziel, PhD- und MD/PhD Promovierenden des BNITM einen Anreiz zu bieten, Stipendien für ihre Promotionsarbeit einzuwerben. Extern eingeworbene Stipendien sind in der Regel niedriger und daher weniger attraktiv als die nach den Tarifen des Öffentlichen Dienst gewährten Vergütungen des Instituts. Jedoch sind sie für das Institut von Vorteil, da sie das Budget des Instituts entlasten. Aus diesem Grund stockt die VdF extern eingeworbene Stipendien auf das Niveau der Gehälter des Öffentlichen Dienstes einschließlich aller Sozialleistungen auf.

Es gibt folgende Vorgaben:

  • Das jährliche Programmbudget ist auf 25.200 Euro begrenzt.
  • Der Gesamtbetrag an monatlichen Zuwendungen (Stipendium plus Aufstockung) sollte den Betrag von 2.300 Euro nicht überschreiben.
  • Der maximale Unterstützungsbetrag liegt bei 350 Euro pro Monat. Daher können immer nur sechs Stipendiaten gleichzeitig die maximale Unterstützung erhalten.
  • Gegebenenfalls können weitere Stipendiaten mit reduzierten Zahlungen unterstützt werden, um das Jahresbudget voll auszuschöpfen. Es gilt die Reihenfolge des Antragsdatums (first come, first serve).
  • Um die Verwaltung zu erleichtern, werden die einzelnen Anpassungen der monatlichen Zahlungen unter Berücksichtigung der Haushaltsbeschränkungen auf 10 €-Beträge abgerundet.

Die Regelungen gelten ab dem 1. April 2021.

Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine Aufstockung des Stipendiums.

Kontakt

  • Ulrike Kolander (VdF)
  • Administration
  • Telefon: +49 40 285380-402
  • E-Mail: vdf@bnitm.de