Tierexperimentelle Forschung am BNITM
„Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können“ werden laut deutschem Tierschutzgesetz als Tierversuche definiert.
Das BNITM widmet sich der Forschung, Lehre, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Beratung und Versorgung auf dem Gebiet tropentypischer Erkrankungen und neu auftretender Infektionskrankheiten. Dabei stehen parasitäre Erkrankungen wie Malaria, Leishmaniosen oder Wurminfektionen sowie durch Arboviren und hämorrhagische Fieberviren verursachte Infektionen und die Entwicklung neuer Diagnostika im Vordergrund. Die Grundlagenforschung ermöglicht es uns, neue Erkenntnisse über die komplexe Biologie von Krankheitserregern und -prozessen zu erhalten, die im Körper des Wirts ablaufen. Dies ist eine absolute Grundvoraussetzung um potenzielle Medikamente und Therapien zu entwickeln oder zu verbessern.
Das BNITM unterstützt die Erforschung von 3D-Organoid-Modellen und strebt den Einsatz von Alternativmethoden in den eigenen Laboratorien an.
Alternative Methoden, die diese komplexen biologischen Interaktionen imitieren, stehen bislang leider nur sehr begrenzt zur Verfügung. Daher besteht in einigen Bereichen unserer Forschung noch eine Notwendigkeit, tierexperimentelle Arbeiten durchzuführen.
Anwendungsgebiete tierexemperimenteller Arbeiten
In Deutschland werden Tierversuche in den Bereichen der Prüfung der Toxikologie, der Immunologie, der Erforschung des Erbmaterials, der Chirurgie, der Veterinärmedizin und der Neurowissenschaften durchgeführt. Tierversuche, um biologische Waffen, Munition oder anderes militärisches Gerät zu entwickeln und zu erproben, sind nicht erlaubt, ebenso wenig wie Tierversuche zur Entwicklung von Tabakerzeugnissen, Waschmitteln und Kosmetika.
Am BNITM werden Tierversuche hauptsächlich im Bereich der immunologischen und translationalen Infektionsforschung eingesetzt und nur in geringem Umfang für andere experimentelle Zwecke (Routineproduktion, Ausbildung).
Belastungsgrade für Tiere in der Forschung
„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Dies ist der zentrale Grundsatz des §1 des Deutschen Tierschutzgesetzes.
Dennoch lässt §7 des Deutschen Tierschutzgesetzes gewisse Ausnahmen von diesem Grundsatz zu. Dazu müssen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Versuchszwecke ethisch vertreten können und darlegen, dass sie die zu erwartenden Schmerzen, Schäden und Leiden soweit wie möglich begrenzen.
Sogenannte Belastungsgrade helfen dabei, die geplanten Versuche hinsichtlich Schmerzen, Leiden oder Schäden vorausschauend zu beurteilen und somit die Suche nach weniger belastenden Alternativen zu erleichtern.
Eine ausführliche Beschreibung der Belastungsgrade finden Sie auf der Website der Initiative "Tierversuche verstehen" unter den FAQs (12. Punkt).
Am BNITM finden hauptsächlich Versuche statt, die als gering belastend eingestuft werden. Dabei sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Wohlergehens der Versuchstiere zu erwarten. Geringe Schmerzen, Leiden oder Ängste werden, wenn überhaupt, nur kurzzeitig verursacht. Versuche, bei denen mittelschwere Belastungen zu erwarten sind, finden nur in einem geringen Maße statt, Versuche mit schweren Belastungen überhaupt nicht.